Das Erdgeschoss zieht sich 22 Metern tief in das Grundstück. Dafür wurde das Einverständnis der Nachbarn erwirkt. Ein unmittelbares Zugeständnis an den einen Nachbarn ist das Sheddach im Erdgeschoss. Das Haus als solches entspricht Typologien des Viertels. Der Garten liegt wie ein ‚Loch’ im Gefüge der Bebauung.